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2019-6-27 · Achtung: Verschiedene Fortbildungsverpflichtungen erfordern unterschiedliche Nachweise Neben der allgemeinen Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V, für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten alle fünf Jahre 250 Fortbildungspunkte nachweisen müssen, sind Inhaber einiger QS-Genehmigungen auch zum Nachweis themenspezifischer Fortbildungen verpflichtet.

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